"Ein-Elternregelung" bei Notfallbetreuung in den Kitas und im Hort
Aufgrund der Coronakrise dürfen im Land Brandenburg seit dem 18.03.2020 nur Kinder in Kitas und Horten im Notfall betreut werden, wenn beide Eltern in einem systemrelevanten Beruf arbeiten.
Für bestimmte Bereiche, wie etwa den Gesundheits- und Pflegebereich, gibt es jetzt - wie bereits vom Land Brandenburg vorab angekündigt - Ausnahmen. Für diese gilt die so genannte "Ein-Elternregelung", d.h. für die Notfallbetreuung reicht es aus, wenn nur ein Elternteil in einem der Bereiche tätig und keine andere Betreuungsmöglichkeit gegeben ist. Ist ein Elternteil z.B. in Heimarbeit, entfällt dieser Anspruch.
Die Einzelheiten finden Sie in einer neuen Fassung der "Allgemeinverfügung über das Verbot des Betriebs von Kindertageseinrichtungen und nicht erlaubnispflichtigen Einrichtungen zur Beherbergung von Kindern und Jugendlichen und Heimvolkshochschulen" des Landkreises Ostprignitz-Ruppin.
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