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Schulfahrtenkonzept

 

1. Schulfahrten
Entsprechend der VV – Schulfahrten v. 13.01.2014 gelten folgende schulische Veranstaltungen, die außerhalb der Schule stattfinden, als Schulfahrt:

 

  • Wandertage und Exkursionen:

Wandertage sollen die Schülerinnen und Schüler mit der Natur, Kultur und Geschichte der näheren Region vertraut machen. Ein wesentliches Ziel ist die Festigung der Gruppenbeziehungen. Inhalte und zeitlicher Umfang sollen der Reife der Schülerinnen und Schüler angemessen sein.             

                                                                                                          
Exkursionen sind im Unterricht fachbezogen oder fachübergreifend gezielt und sorgfältig vorbereitete Schulfahrten. Sie sollen konkrete Themen und Aufgabenstellungen verfolgen und im Unterricht gründlich ausgewertet werden. Exkursionen sind in allen Bildungsgängen zulässig.

 

  • Fahrten zur Teilnahme an Veranstaltungen schulischer Wettbewerbe
  • Klassen-, Kurs- und Jahrgangsstufenfahrten: sind von mehrtägiger Dauer (maximal 5 Tage). Sie dienen dem partnerschaftlichen Zusammenwirken der beteiligten Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte.
  • Schülerbegegnungen und Schüleraustausch


Je Schülerin oder Schüler dürfen Schulfahrten einen Umfang von insgesamt zehn Unterrichtstagen im Schuljahr grundsätzlich nicht überschreiten

2. Grundsätze der Planung
Die Planung einer Schulfahrt sollte gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern als auch den Eltern erfolgen. Eltern sind über die Dauer, das Ziel und die finanzielle Belastung zu informieren. Die Kosten sind im Vorfeld mit den Eltern zu erörtern. Es ist Gelegenheit zur geheimen Abstimmung zu geben. Die Kosten sind so zu wählen, dass keine unzumutbaren Belastungen entstehen, die einzelne von der Teilnahme ausschließen würden.

Zur Beachtung:

Schulfahrten sind von der Schulleitung zu genehmigen. Verträge, insbesondere mit Beförderungs- und Beherbergungsunternehmen, werden durch die Schulleitung im Namen des Schulträgers geschlossen. Vor Vertragsabschlüssen ist die schriftliche Zustimmung der Personensorgeberechtigten zur Teilnahme bzw. zu den Kosten, ebenso zur Kostenübernahme bei vorzeitiger Heimreise des Kindes,  einzuholen. Des Weiteren sind im Zuge der Planung verbindliche Termine zum Schreiben von Vergleichsarbeiten o.ä. zu beachten und von vornherein auszuschließen.

3. Genehmigung
Schulfahrten sind grundsätzlich spätestens 14 Tage vor Fahrtantritt schriftlich beim Schulleiter/ der Schulleiterin zu beantragen. Dabei ist auf das vollständige Ausfüllen der Antragsformulare zu achten. Der Schulleiter/ Die Schulleiterin prüft Anträge zeitnah und trifft die Entscheidung auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen.

4. Leitung und Begleitung
Die Leitung einer Schulfahrt obliegt grundsätzlich der von der Schulleitung beauftragten Lehrkraft. Die schriftliche Beauftragung zusätzlicher Begleitpersonen, die nicht im Schuldienst sind, erfolgt durch die Schulleitung.

 

5. Interne Planungen

 

JahrgangsSt. Wandert. Exkursionen Klassenf. Zielort verantwortlich Zeitraum
1 3 -- --- nähere Reg.

Klassenlehrk./

Eltern

innerhalb des Schulj.

2 3 ---
3 3 1 nähere Reg. Klassenlehrk./ Eltern innerhalb des Schulj.
4 3 2 3-5²

nähere Reg. Potsdam/Konzert/Theater

Klassenlehrk./ Eltern

 

Fachlehrkraft/ Kl.Leiter

 

Klassenlehrk./ Eltern

innerhalb des Schulj.

2. Quartal

5 3 1 -- nähere Reg./ Konzert/ Theater

Klassenlehrk. /Eltern

Fachlehrkraft/ Kl.Leiter

innerhalb des Schulj. entsp. Angebot
6 3 1 4-5 nähere Reg. LandtagPotsdam/ Konzert/ Theater Betriebsbesi.

Klassenlehrk/ Eltern

Fachlehrkraft/ Kl.-Leiter

innerhalb des Schulj. 1.Quartal entsp. Angebot


² Wird in Jahrgangsstufe 2 bzw. 3 eine Klassenfahrt, durchgeführt, entfällt die Fahrt in Kl. 3 bzw. 4.

 

7. Mehrtägige Klassenfahrten Schuljahr 17/18

Klasse Klassenl. von-bis Zielort vorauss. Fahrk. vorauss. Kosten f. Unterbr. vorauss. kosten f. Verpfl. vorauss. Gesamtkosten
    4b Fr. Wille 30.0518 -01.06.18 Havelberg        
    6a Fr. Freier 04.06.18 - 08.06.18 Verchen        
    6b Fr. Herrmann 04.06.18 - 08.06.18 Verchen