Schulische Gremien
Elternkonferenz | Lehrerkonferenz | Schülerkonferenz |
---|
Mitglieder:
- Schulleiter/-in
- zwei Vertreter/-innen der Konferenz der Lehrkräfte
- drei der Vertreter/-innen der Konferenz der Schüler/-innen
- drei Vertreter/-innen der Elternkonferenz
Aufgaben:
- berät und entscheidet wichtige Angelegenheiten der Schule
- vermittelt bei Meinungsverschiedenheiten
- hat unmittelbare Entscheidungsrechte für folgende Themen:
- Grundsätze der Raumverteilung,
- Haus- und Pausenordnung
- Unterrichtsbeginn und variable Ferientage,
- Grundsätze der Mittelverteilung
- Grundsätze zu Hausaufgaben
- Zusammenarbeit mit anderen Schulen und Schulpartnerschaften
- hat Entscheidungsrechte mit der Mehrheit der in ihr vertretenen Lehrkräfte
- Festlegung pädagogischer Ziele und Schwerpunkte, Schulprogramm
- Grundsätze für Förderunterricht, zusätzliche Angebote
- Grundsätze für die Verteilung der Klassenarbeiten
- Grundsätze für die Elternmitarbeit
- hat Anhörungs- und Antragsrecht
Elternsprecher | Lehrkräfte | Schülersprecher |
---|
Mitglieder:
- zwei Vertreter/-innen der Eltern
- zwei Vertreter/-innen der Schüler
- Lehrkraft
Aufgaben:
- beratende Funktion für Unterrichts- und Erziehungsarbeit
- Aufrücken
- Versetzung
- Abschlüsse
- Zeugnisse
- hier besteht Rederecht, aber keine Beteiligung an Abstimmungen
- Vertreter/-innen der Schülerschaft sind bei Halbjahres- und Schuljahresendkonferenzen ausgeschlossen
Quelle: Schüler und Eltern mit Wirkung, Ratgeber für Schüler- und Elternvertretungen, Land Brandenburg, Ministerium für Bildung, Jugend und Sport