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Schulische Gremien

Schulkonferenz (Schulebene)
ElternkonferenzLehrerkonferenzSchülerkonferenz

Mitglieder:

- Schulleiter/-in

- zwei Vertreter/-innen der Konferenz der Lehrkräfte

- drei der Vertreter/-innen der Konferenz der Schüler/-innen

- drei Vertreter/-innen der Elternkonferenz

 

Aufgaben: 

- berät und entscheidet wichtige Angelegenheiten der Schule

- vermittelt bei Meinungsverschiedenheiten

- hat unmittelbare Entscheidungsrechte für folgende Themen: 

     - Grundsätze der Raumverteilung, 

     - Haus- und Pausenordnung

     - Unterrichtsbeginn und variable Ferientage, 

     - Grundsätze der Mittelverteilung

     - Grundsätze zu Hausaufgaben

     - Zusammenarbeit mit anderen Schulen und Schulpartnerschaften

- hat Entscheidungsrechte mit der Mehrheit der in ihr vertretenen Lehrkräfte

     - Festlegung pädagogischer Ziele und Schwerpunkte, Schulprogramm

     - Grundsätze für Förderunterricht, zusätzliche Angebote

     - Grundsätze für die Verteilung der Klassenarbeiten 

     - Grundsätze für die Elternmitarbeit

- hat Anhörungs- und Antragsrecht

Klassenkonferenz (Klassenebene)
ElternsprecherLehrkräfteSchülersprecher

Mitglieder:

- zwei Vertreter/-innen der Eltern

- zwei Vertreter/-innen der Schüler

- Lehrkraft 

 

Aufgaben: 

- beratende Funktion für Unterrichts- und Erziehungsarbeit

     - Aufrücken

     - Versetzung

     - Abschlüsse

     - Zeugnisse

- hier besteht Rederecht, aber keine Beteiligung an Abstimmungen

- Vertreter/-innen der Schülerschaft sind bei Halbjahres- und Schuljahresendkonferenzen ausgeschlossen

 

 

Quelle: Schüler und Eltern mit Wirkung, Ratgeber für Schüler- und Elternvertretungen, Land Brandenburg, Ministerium für Bildung, Jugend und Sport